1 Definition
Arbeitspendler/-in
Erwerbstätige Person ab 15 Jahren, die einen fixen Arbeitsort ausserhalb ihres Wohngebäudes hat. Nicht zu den Arbeitspendler/-innen zählen somit zu Hause Arbeitende sowie Erwerbstätige, die keinen fixen Arbeitsort aufweisen (z.B. Vertreter/-innen).
Zupendler/-in
Als Zupendler/-innen eines bestimmten Gebiets (z.B. Gemeinde, Bezirk, Kanton) werden im Falle der Arbeitspendler/-innen Erwerbstätige bezeichnet, die in diesem Gebiet arbeiten, aber in einem anderen Gebiet wohnen.
Wegpendler/-in
Als Wegpendler/-innen eines bestimmten Gebiets (z.B. Gemeinde, Bezirk, Kanton) werden im Falle der Arbeitspendler/-innen Erwerbstätige bezeichnet, die in diesem Gebiet wohnen, sich für die Arbeit jedoch in ein anderes Gebiet begeben.